Carsharing ist derzeit ein viel gehörtes Wort und in immer mehr großen Städten verfügbar. Es bedeutet, dass ein Fahrzeug stetig von wechselnden Nutzern gefahren wird und an der nächsten Straße abgestellt wird. So kann es durchaus möglich sein, dass ein und dasselbe Fahrzeug am Tag von 5-10 unterschiedlichen Fahrern benutzt wird.
Die Fahrzeuge bleiben etwa 6-12Monate in der Flotte der jeweiligen Carsharing Firmen und spulen in dieser Zeit Laufleistungen von 6.000 – 30.000km problemlos ab.
Doch habt ihr euch schon einmal gefragt, was mit den ganzen ausrangierten Carsharing-Fahrzeugen wird, wenn sie außer Dienst gestellt werden?
Nein, sie werden nicht verschrottet (wie dies noch mit den ersten Smarts von Car2Go geschah) , sondern von ihren Telematiksystemen befreit und anschließend anonym auf dem Gebrauchtwagenmarkt zum Kauf angeboten.
Leider gibt es dann für Käufer keine Möglichkeit mehr, außer man ist ziemlich gewieft und kennt sich im Bereich Carsharing sehr gut aus, diese Fahrzeuge zu erkennen.
Doch ist dies schlimm … ?!
In meinen Augen ganz klar, ja. Der Grund ist vielschichtig.
So wäre da zum einen der Punkt, dass diese Fahrzeuge extrem hohen Beanspruchungen ausgesetzt sind. Durch den häufigen Fahrerwechsel wird das Fahrzeug immer in einer neuen Weise bestimmtem Verschleiß ausgesetzt.
Habt ihr schon einmal bewusst darauf geachtet, wie Carsharing Fahrzeuge durch die Großstädte getrieben werden?!
Da wird einem Autoliebhaber durchaus schnell mal etwas anders zu Mute. Der Grund ist klar, denn jeder Carsharingnutzer steht unter Zeitdruck. Jede gefahrene Minute muss teuer bezahlt werden, also versucht der Nutzer sein Fahrzeug im Formel 1-Stil schnell zu seinem bevorzugten Ziel zu treiben. Dabei wird selten Rücksicht auf das Material genommen.
Der Motor muss all zu oft seine Leistung beim losfahren an einer grünen Ampel unter Beweis stellen. Der aufheulende Motor und die wimmernden Reifen zeigen dies auch akustisch an die Umwelt. Das die Betriebsflüssigkeiten noch nicht ihre Betriebstemperatur erreicht haben, ist für den Nutzer nicht von Bedeutung. So kommen Motor, Getriebe und Kupplung schnell an ihre Belastungs- und Verschleißgrenzen. Diese Folterung wird zudem nicht nur einmal vollzogen, sondern wie erwähnt mehrmals täglich, im Extremfall. Am Zielort angekommen, bleibt natürlich ebenfalls kaum Zeit sich mit dem korrekten Einparken zu beschäftigen. So achtet hier kaum ein Nutzer darauf ob der Bordstein zu hoch, die Bodenfreiheit zu niedrig oder aber die Stoßstange ein Hindernis trifft.
Wer sich einmal den Spaß machen will und mir nicht so recht Glauben schenken möchte, der möge sich einmal ein Fahrzeug eines der Anbieter (Car2Go, DriveNow, Flinkster, Citee Car, etc) genauer ansehen. Selten findet sich ein Fahrzeug mit weniger als 5 bis 8 registrierter Kampfspuren.
Neben diesen „Gebrauchsspuren“ rein äußerlicher Natur, kommen dann zusätzlich Abnutzungsspuren im Innenraum hinzu. Hier wird gerne trotz Rauchverbot der Glimmstängel genossen, die Cola versehentlich über den Sitz gekippt oder aber Tiere mit all ihren Gerüchen und Hinterlassenschaften befördert.
Ja kontrolliert dies denn keiner, werdet ihr jetzt vielleicht sagen ?!
Nein, leider sind die Firmen hier eher machtlos. Wie soll einem Nutzer auch einwandfrei nachgewiesen werden, dass die Beschädigungen und oder Verschmutzungen nicht von einem der Vormieter stammen?! Nicht jeder Mieter schaut sich, trotz Pflicht, sein Fahrzeug genau auf Schäden an und meldet diese an die Servicehotline. Auch hier hat in der heutigen, schnelllebigen Zeit, kaum noch jemand die Lust und Geduld sich damit zu beschäftigen:
„Ist ja nicht mein Auto“
Ebenso bleibt meist auch kaum Zeit die Fahrzeuge von der Straße zu holen und diese einmal im Innenraum zu reinigen oder aber ihnen eine Fahrzeugwäsche zu spendieren. Dies ist allerdings auch aus Kostengründen meist nicht von den Betreibern gewünscht, zumal die Fahrzeuge nur dann Geld einbringen können, wenn sie unterwegs sind. Die Logistik für das einsammeln von verdreckten oder beschädigten Fahrzeugen kann schnell einen hohen Personalaufwand bedeuten, der zu erhöhten Personalkosten führt. Gerade im preisseniblen Car-Sharing Markt können sich die Anbieter erhöhte Kosten kaum leisten, wollten sie doch kostendeckend operieren.
Kommt es also nach 6 Monaten und einer durchschnittlichen Laufleistung von ~10.000km zur Ausflottung durch den Betreiber, hat das Fahrzeug bereits einiges hinter sich.
Nun wird das Fahrzeug kosmetisch nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet, so dass nur noch übliche Gebrauchsspuren optisch vorhanden sind. Doch eines bleibt, und zwar die stark beanspruchte Technik und der extrem hohe Verschleiß mehrer Baugruppen. Werden diese nicht erneuert?! Sicherlich nicht, denn schließlich will der Hersteller ja meist auch noch etwas an dem Fahrzeug verdienen, weshalb meist nur die Dinge instand gesetzt, die auch wirklich defekt sind.
Eine Kupplung kann da durchaus einmal mehr rupfen, die Bremsanlage früher abgenutzt sein, und der Unterboden ein paar Kampfspuren aufweisen. Der erhöhte Ölverbrauch des Motors durch die starken Beschleunigungsexzesse, ist dann wiederum ein Problem, mit dem sich der Käufer rumschlagen darf und muss.
Genau jetzt erkennt man eventuell das Problem, welches ich anprangern möchte.
Denn ein solches Fahrzeug wird zwar als Mietwagen beim Kauf ausgewiesen (zumindest im Kaufvertrag!), jedoch ist dies nicht mit einem normalen Mietwagen zu vergleichen. Ein Mietwagen ist meist bei einem Mieter mehrere Tage und spult auch eher längere Strecken ab. Im Gegensatz dazu wir ein Carsharing-Fahrzeug, meist nur im Kurzstreckenbetrieb durch die Stadt gescheucht und die Mieter wechseln schneller als man schauen kann. Aus diesen Gründen haben Käufer eines üblichen Ex-Mietwagen, selten mit deutlich erhöhtem Verschleiß und daraus resultierenden Schäden zu kämpfen hat. Da auch hier ein übermäßiger Verschleiß am Fahrzeug entsteht, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass diese Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge kenntlich gemacht werden müssen beim Kauf. Das nicht jeder Verkäufer einen potentiellen Käufer über die Herkunft des Fahrzeuges informiert, dies steht wieder auf einem anderen Blatt. Klar ist jedoch, dass normale Mietwagen selten Probleme bei den Käufern machen.
In meinen Augen wäre es somit notwendig Carsharing-Fahrzeuge nicht nur in die Kategorie der Mietwagen zu stecken bei Zulassung und Verkauf, sondern diese als eine eigene Kategorie deutlich kenntlich zu machen. Dies wäre auf jeden Fall zum Schutz des Käufers vor vorzeitig entstehenden Schäden am Fahrzeug, welche durch zu hohen Verschleiß während der 1.Zulassung durch das Carsharing-Unternehmen entstanden sind. Zudem sollte jeder Käufer die Möglichkeit bekommen zu entscheiden, ob er wirklich ein solches Fahrzeug kaufen möchte, oder nicht doch lieber ein anderes.
Ich selbst, möchte ein ehemaliges Carsharing-Fahrzeug zumindest nicht noch für teures Geld kaufen …
Bild-Quelle: Mercedes-Benz AG, BMW AG, Carsharing-Anbieter.info
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